Erstattet werden können Leistungen, die den Alltag erleichtern und körperlich entlasten, zum Beispiel:
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Tätigkeiten, die für Pflegebedürftige körperlich anstrengend oder nicht mehr sicher durchführbar sind
Fensterreinigung kann dazugehören, da sie für viele Menschen mit Pflegegrad eine spürbare Entlastung im Alltag darstellt, insbesondere bei höher gelegenen Fenstern oder großen Glasflächen.
In der Praxis haben wir bereits erlebt, dass Fensterreinigungen nachträglich erfolgreich über die Pflege- oder Krankenkasse erstattet wurden.
Die konkrete Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft jedoch immer die jeweilige Kasse.